Handyverbot an Schulen in Deutschland: Stand 2026 in den Bundesländern und vier Wege zur sicheren Aufbewahrung der Geräte
Acht Bundesländer in Deutschland haben die private Handynutzung an Schulen inzwischen per Gesetz oder Erlass eingeschränkt, andere verlangen von ihren Schulen eine eigene Handyordnung. Damit stellt sich für die Schulleitungen eine praktische Frage: Wo sollen die Geräte während des Schultags aufbewahrt werden? Dieser Beitrag zeigt den Stand der Regelungen und vergleicht die verbreiteten Lösungen für die Aufbewahrung.
Die Regelungen im Überblick (Quellen bis Juni 2026)
Gemäss einer Übersicht des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 7. April 2026 gilt in acht Bundesländern ein Handyverbot:
| Bundesland | Regelung |
|---|---|
| Bayern | seit 2022 an Grundschulen und an den Grundschulstufen der Förderschulen; ab 2026 auch in der 7. Klasse |
| Thüringen | seit August 2024 grundsätzlich an allen Schulformen, Ausnahmen im Einzelfall durch die Lehrperson |
| Schleswig-Holstein | seit 2023/24 an Grundschulen, seit 2025/26 bis zur Oberstufe; ab der 10. Klasse eigenverantwortlich |
| Hessen | seit 2025/26 an allen Schulformen, mit Ausnahmen für Oberstufe, Unterricht, medizinische Zwecke und Notfälle |
| Bremen | Grundschulen und Sekundarstufe I, Geräte bleiben ausgeschaltet in der Tasche, gilt ebenso für Smartwatches |
| Brandenburg | seit 2025/26 an Grund- und Förderschulen (1. bis 6. Klasse) |
| Sachsen | seit 1. Februar 2026 an Grundschulen, Ausweitung auf die 5. bis 8. Klasse beschlossen |
| Saarland | seit August 2025 an Grundschulen |
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verpflichten ihre Schulen dazu, in der Schulkonferenz eine verbindliche Handyordnung zu verabschieden. Berlin, Hamburg und Niedersachsen lassen die Regelung der einzelnen Schule offen.
Quellen: epd, 7. April 2026 (evangelisch.de); lehrer-online.de, Übersicht der Länderregelungen, Stand 14. Juni 2026. Für die eigene Schule zählt der Wortlaut des jeweiligen Landeserlasses.
Das Verbot ist geregelt, die Aufbewahrung nicht
Ein Verbot besagt nur, dass das Gerät nicht benutzt werden darf. Wo es liegt, sagt es nicht. Das hessische Kultusministerium erklärt, Schulen dürften Geräte «einziehen, in der Regel bis Unterrichtsende», damit sie für den Heimweg wieder bereitstehen. Hier fängt die Arbeit der Schule an: Wer sammelt ein, wer haftet, und wo lagern 25 Smartphones sechs Stunden lang sicher?
Drei Modelle haben sich in der Praxis etabliert; ein viertes belässt die Verantwortung bei den Schülerinnen und Schülern.
Vier Lösungen im Vergleich
1. Das Gerät bleibt im Schulsack. Kostet nichts, ist aber nur so wirksam wie die Kontrolle. Das Handy bleibt greifbar, die Versuchung ebenso, und bei einem Diebstahl aus dem Schulsack ist die Verantwortung nicht klar geregelt.
2. Verschliessbare Magnettaschen. Jedes Gerät wird in eine Tasche gesteckt, die morgens am Eingang verschlossen und nachmittags an einer Magnetstation wieder geöffnet wird. Das Gerät bleibt bei der Schülerin oder beim Schüler, ist aber nicht benutzbar. Die Nachteile: laufende Kosten pro Tasche, Warteschlangen am Ein- und Ausgang, und vor Verlust oder Beschädigung schützt die Tasche nicht.
3. Einsammeln durch die Lehrperson. Eine Kiste oder ein Handyschrank im Schulzimmer oder im Sekretariat. Einfach und günstig, aber die Lehrperson haftet faktisch für 25 Geräte, jede Rückgabe kostet Unterrichtszeit, und eine offene Kiste bietet keinen Schutz vor Zugriff.
4. Abschliessbare Einzelfächer mit persönlichem Code. Jede Schülerin und jeder Schüler verschliesst das eigene Gerät in einem Stahlfach und wählt dafür einen eigenen PIN-Code. Im Modus für wechselnde Nutzer ist das Fach nach dem Öffnen für die nächste Person frei. Es muss niemand einsammeln, niemand Schlüssel verwalten, und die Verantwortung liegt bei den Schülern, ohne dass die Schule kontrollieren muss.
Ungeeignet sind Störsender: Sie sind in Deutschland nicht erlaubt und strafbar.
Darauf sollten Schulträger bei Einzelfächern achten
- Stahl statt Kunststoff. Ein rundum geschlossenes Fach aus 2 mm gehärtetem Stahl ist widerstandsfähiger gegen Hebelwerkzeuge; ein Einbruchversuch braucht deutlich mehr Kraft, Zeit und Werkzeug.
- Code ohne Verwaltung. Ein PIN-Code-Schloss, das sich zwischen wechselnden und festen Nutzern umschalten lässt, erspart der Schule jede Schlüsselverwaltung. Eine Fake-PIN-Funktion erschwert es, den Code auszuspähen.
- Feste Montage. Drei Befestigungspunkte an der Wand, Dübel und Schrauben werden mitgeliefert. Frei aufgestellte Fächer bleiben nicht an ihrem Platz.
- Wetterfest. Ein Schloss nach IP65 ist gegen Wasser und Staub geschützt und eignet sich deshalb für Innenräume und geschützte Aussenbereiche.
- Grösse. Ein Fach von 200 × 134 × 70 mm fasst Smartphone, Schlüssel und kleine Wertgegenstände.
Der WardHub von DiaDorn ist ein solches Einzelfach: 2 mm gehärteter Stahl, elektronisches PIN-Code-Schloss nach IP65 mit Fake-PIN, umschaltbar zwischen wechselnden und festen Nutzern, drei Befestigungspunkte, versicherbar bis etwa 1'500 Euro. Für eine Klasse werden die Fächer nebeneinander an der Wand montiert.
Empfehlungen für die Einführung
- Erlass lesen, Handyordnung verabschieden. Auch in Ländern mit Gesetz bestimmt die Schulkonferenz, wie Einsammeln, Aufbewahren und Zurückgeben ablaufen.
- Haftung regeln. Wer das Gerät einzieht, verwahrt es. Einzelfächer mit eigenem Code verlagern die Verwahrung zurück zur Schülerin oder zum Schüler; das sollte in der Handyordnung festgehalten sein.
- Klein starten. Eine Klasse, ein Halbjahr, dann auswerten: Wie viele Geräte werden abgegeben, wie oft gibt es Probleme, wie reagieren die Eltern?
- Eltern einbeziehen. Im Notfall läuft die Erreichbarkeit über das Sekretariat, nicht über das Handy des Kindes. Damit sind die meisten Einwände ausgeräumt.
Fazit
Die Regeln sind 2026 in den meisten Ländern klar – die Aufbewahrung ist es vielfach nicht. Magnettaschen und Einsammeln funktionieren, kosten aber Zeit oder laufende Gebühren und lassen die Haftung bei der Schule. Abschliessbare Einzelfächer mit eigenem Code werden einmal angeschafft, benötigen keine Schlüsselverwaltung und geben die Verantwortung dorthin, wo sie das Verbot ohnehin ansetzt: bei den Schülerinnen und Schülern. Bei Fragen zur Anzahl der Fächer pro Klasse oder zur Montage sind wir gerne für Sie da.